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«Der Schutz der Mitarbeitenden hat in Tierarztbetrieben einen hohen Stellenwert.»

Hygiene im Beruf

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Gefahren erkennen und verantwortungsvoll handeln

Arbeitssicherheit hat in Tierarztbetrieben einen hohen Stellenwert. Das Ziel ist die Vorbeugung von Unfällen und Berufskrankheiten.

Arbeitssicherheit

Aufgrund der besonderen Risiken (Umgang mit Chemikalien, biologische und physikalische Gefährdungen, Alleinarbeit u.a.m.) sind Tierarztbetriebe verpflichtet, Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmenden einzuhalten. Jede Tierarztpraxis kann ein individuelles Sicherheitskonzept entwickeln, das sich an den betriebsspezifischen Bedürfnissen orientiert. Da der Aufwand für eine individuelle Lösung für Tierarztpraxen sehr hoch ist, hat die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte GST mit ihrem Partner Arbeitssicherheit Schweiz AG eine Branchenlösung für die Ermittlung der Gefahren und die Planung der Massnahmen erarbeitet.

Nebst dem Sicherheitskonzept muss in jeder Praxis ein/e Sicherheitsbeauftragte/r (SIBE) bestimmt werden. Diese Aufgabe kann auch von einer TPA mit entsprechender Ausbildung zur Sicherheitsbeauftragten SIBE übernommen werden.

Strahlenschutz

Ein wichtiges Thema in den Tierarztpraxen und -kliniken ist der Strahlenschutz. Detaillierte Informationen zum Strahlenschutzrecht sowie zur Fortbildungspflicht im Bereich Strahlenschutz sind beim Bundesamt für Gesundheit BAG zu finden.

Personen, die mit ionisierender Strahlung umgehen, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeit aus- und fortgebildet werden.

Besondere Massnahmen für Lernende

In Bezug auf jugendliche Arbeitnehmende haben Arbeitgebende eine erhöhte Fürsorgepflicht. Jugendliche sind im Berufsalltag noch unerfahren und verfügen noch nicht über ein ausgeprägtes Gespür für Gefahren.  Als jugendlich gelten Arbeitnehmende bis zum 18. Lebensjahr.

Der Grundsatz der erhöhten Fürsorgepflicht gegenüber Jugendlichen in der Arbeitswelt wird in einer Reihe von Sonderschutzvorschriften auf Gesetzes- und Verordnungsstufe konkretisiert. Speziell für Tierarztpraxen gilt: TPA-Lernende unter 16 Jahren dürfen nicht zum Röntgen eingesetzt werden.

Schwangerschaft und Mutterschaft

Schwangerschaft und Mutterschaft im Veterinärbereich stellen sowohl Arbeitnehmerinnen als auch Arbeitgebende vor Herausforderungen. Dies einerseits im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Frauen, andererseits stellen sich aber auch viele organisatorische und rechtliche Fragen.