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Für Berufsschulen und Lehrpersonen

Informationen und Dokumente

Die Oda TPA stellt alle wichtigen Informationen und Umsetzungsdokumente zum Bildungsplan zur Verfügung.

Bildungsplan 2020

Die wichtigsten Neuerungen zum Bildungsplan.

FAQ zum Bildungplan 2020

Bildungspläne müssen aufgrund der Vorgaben des SBFI regelmässig überprüft und revidiert werden. Zudem sollten neue tierspezifische Handlungskompetenzen (Kleintiere, Pferde, Kälber) im Bildungsplan Platz finden.

Der neue Bildungsplan wurde auf praktische Tätigkeiten ausgerichtet und in sogenannte Handlungskompetenzbereiche strukturiert. Dies soll die Ausbildung besser auf die Bedürfnisse der verschiedenen Praxisstrukturen (Kleintiere, Nutztiere, Pferde, Gemischt) anpassen und die aktuelle Berufspädagogik integrieren.

Handlungskompetent ist, wer berufliche Aufgaben und Tätigkeiten eigeninitiativ, zielorientiert, fachgerecht und flexibel ausführt (SBFI, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation 2017). Die Ausbildung soll Personen befähigen, berufliche Situationen kompetent, d. h. nach den Regeln und den fachlichen Standards des jeweiligen Berufs, zu meistern.

Nein, die Anzahl der Lektionen bleibt gleich, sie sind jetzt lediglich auf die drei Lehrjahre aufgeteilt und den entsprechenden Berufskenntnissen zugeteilt worden.

Es sind total 30 üK-Tage, die wie folgt auf die drei Jahre verteilt sind:

  • 1. Lehrjahr: 16 Tage
  • 2. Lehrjahr: 11 Tage
  • 3. Lehrjahr: 3 Tage

Der Lehrbetrieb definiert die Ausrichtung aufgrund der Möglichkeiten im Betrieb. Jede lernende Person baut zwei zusammengehörende Handlungskompetenzen auf, wie beispielsweise Kälber unter Aufsicht enthornen und kastrieren. So ist gewährleistet, dass der Betrieb die nötigen Kenntnisse vermitteln kann. Bei der Anmeldung zur Prüfung im 3. Lehrjahr meldet der Betrieb die entsprechende Ausrichtung.

Das Fähigkeitszeugnis ist für alle gleich, es gibt kein spezielles «Nutztierzeugnis».

Bevor Lernende ausgebildet werden, sollte der Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungskonzept erstellen und sich Gedanken darüber machen, wie die Lernziele gemäss Bildungsplan im Betrieb erreicht werden können.

Im Ausbildungsprogramm für die Betriebe ist ersichtlich, wann die Lernenden welche Arbeiten erlernen. Die lernende Person führt eine Lerndokumentation, in der sie laufend alle wesentlichen Arbeiten, die erworbenen Fähigkeiten und ihre Erfahrungen im Betrieb festhält. Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner kontrolliert und unterzeichnet die Lerndokumentation einmal pro Semester und bespricht sie mindestens einmal pro Semester mit der lernenden Person.

Am Ende jedes Semesters wird der Bildungsstand der lernenden Person in einem Bildungsbericht festgehalten. Für diese Dokumentation müssen sowohl die Berufsbildenden wie auch die Lernenden genügend Zeit zur Verfügung haben.