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173 frisch diplomierte Praxisassistentinnen und Praxisassistenten: Die Tierärzteschaft gratuliert!

173 Tiermedizinische Praxisassistentinnen und Praxisassistenten (TPA) haben im Juli 2017 erfolgreich ihre Lehre mit dem eidgenössischen Fähigkeitsausweis (EFZ) abgeschlossen. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) gratuliert den neuen TPA herzlich und wünscht ihnen bei der Ausübung ihres Berufs Freude und Erfolg.

Die Erfolgsrate bei den Lehrabschlussprüfungen ist mit 87% nach wie vor sehr gut. Rund 200 Tierarztpraxen in der Schweiz bieten Ausbildungsplätze für die dreijährige Lehre an. Zirka zwei Drittel der TPA arbeiten in Kleintierpraxen, rund ein Drittel in Gemischt-, Pferde- oder Nutztierpraxen.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Lehre ist nicht nur die Freude an den Tieren, genauso wichtig ist der gute Umgang mit der Kundschaft, den Tierhaltenden. Die TPA sind der Dreh- und Angelpunkt in der Tierarztpraxis. Zu ihren Aufgaben gehören der Empfang der Kunden, die telefonische Beratung, die helfende und beruhigende Hand beim Gesundheitscheck und die Mithilfe im Operationssaal und im Labor. Vor allem diese Vielfältigkeit macht den TPA-Beruf so beliebt.

Nach der abgeschlossenen Lehre kann sich eine TPA zur Berufsbildnerin ausbilden lassen oder sich in der Anästhesie für Kleintiere weiterbilden (Veterinär Anästhesie Technikerin, VAT). Zudem bestehen Kurse im Bereich der Hygiene und im Praxismanagment. Der Verband für TPA (VSTPA) und die GST verfolgen zusammen das Ziel, künftig zusätzliche Weiterbildungsangebote aufzubauen.

Während der Lehrzeit besuchen die TPA an einem Tag pro Woche eine der Berufsschulen in Zürich, Bern, Luzern, Lausanne oder Locarno. Blockweise oder an einem Tag pro Monat nehmen sie an einem überbetrieblichen, praxisorientierten Kurs teil. Für den aktuellen Bildungsplan und die Bildungsverordnung aus dem Jahr 2008 steht eine Totalrevision an. Diese beinhaltet unter anderem die notwendigen Änderungen, um die Lehre für TPA im Grosstierbereich auszubauen. Den entsprechenden Beschluss haben die GST-Delegierten 2016 gefasst. Voraussichtlich wird frühestens 2020 der erste Jahrgang nach neuen Vorgaben zur Berufsfachschule gehen können.

Weitere Auskünfte:

Medienstelle GST, Tel. 031 307 35 37, media(at)gstsvs.ch