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Erlass Bildungsplan und -verordnung Tiermedizinische Praxisassistentinnen und -assistenten EFZ

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI hat am 6. September die revidierte Verordnung über die berufliche Grundbildung für Tiermedizinische Praxisassistentinnen und -assistenten EFZ erlassen. Damit ist die Verordnung mit dem neuen Bildungsplan genehmigt und tritt wie geplant am 1. Januar 2020 in Kraft. Das erste Qualifikationsverfahren nach dem neuen Bildungsplan soll im Frühling 2023 durchgeführt werden.

Der neue Bildungsplan ist nach dem Handlungskompetenzmodell aufgebaut. Ziel der beruflichen Grundbildung ist die Bewältigung von berufstypischen Situationen. Damit dies gelingt, bauen die Lernenden im Laufe der Ausbildung an den drei Lernorten (Betrieb, überbetriebliche Kurse (üK), Berufsfachschule), die im Bildungsplan definierten Handlungskompetenzen auf. Der Beruf der TPA umfasst acht Handlungskompetenzbereiche – darunter tierartenspezifische Behandlungen und Massnahmen in den Bereichen Kleintier, Nutztier sowie Pferde. Es sind die Betriebe, die bestimmen, welche zwei tierartenspezifischen Kompetenzen die Lernenden zur Prüfung bringen sollen. Das Ziel dabei ist eine besser auf die Bedürfnisse der tierärztlichen Praxis angepasste Ausbildung.

Die im Bildungsplan erwähnten Umsetzungsdokumente werden von drei Arbeitsgruppen mit Fachpersonen aus Betrieb, Schule und üK und mit der Unterstützung des EHB erarbeitet. Ebenfalls werden die Ausführungsbestimmungen für das Qualifikationsverfahren nach neuer Bildungsverordnung in einer Arbeitsgruppe unter Einbezug von Fachpersonen auch aus den Prüfungskommissionen erarbeitet. Für Lehrbetriebe und Berufsbildner wird es Informationsveranstaltungen geben, an denen über die Neuerungen informiert wird.